Recht muss auch bei der Windkraft gelten
Im Windpark Linnich-Gereonsweiler stehen sieben von zehn Windkraftanlagen an der falschen Stelle. Die Verwaltung schlug vor, dies nachträglich zu genehmigen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt lehnte dies ab.
Der Sprecher für Stadtentwicklung und Umwelt der FDP-Fraktion, Udo Jansen, erklärt dazu:
„Es ist erstaunlich mit welcher Unfähigkeit hier das Bauvorhaben umgesetzt wurde. Viel schlimmer wäre allerdings, wenn Fehler ohne jegliche Konsequenzen einfach nachträglich genehmigt werden. Soviel Verständnis würde kein Bürger und kein klein-/mittelständischer Unternehmer je erfahren. Einmal falsch geparkt, einmal nicht alle Dokumentationspflichten korrekt erfüllt, und schon gibt es eine Strafe. Windkraftbetreiber sollen sich in Linnich aber scheinbar alles erlauben können, wenn es nach dem Verwaltungsvorschlag gegangen wäre.
Die Stadt Linnich hat einen Bebauungsplan mit genauen Standorten für die Anlagen aufgestellt. Der Plan ist kein Richtwert, sondern geltendes Recht und daran hat man sich zu halten. Ein Verstoß dagegen muss Konsequenzen haben. Die Einhaltung des Rechts ist für den gesellschaftlichen Rückhalt der Energiewende von entscheidender Bedeutung. Wir dürfen nicht zulassen, dass der Eindruck entsteht, dass unter dem Deckmantel ‚Energiewende‘ Recht und Gesetz außer Kraft gesetzt werden.“
Der FDP-Fraktionsvorsitzende, Patrick L. Schunn, ergänzt:
„Wir Freie Demokraten haben diese Planung von Anfang an abgelehnt. Als Demokraten haben wir die Mehrheitsentscheidung akzeptiert. Wenn am Ende doch jeder dort bauen könnte, wo er will, hätte die Stadt sich Geld und Arbeit für den Bebauungsplan sparen können. Eine nachträgliche Genehmigung massiver Fehler beim Bau der Anlagen, hätte den Eindruck einer ‚Bananenrepublik‘ entstehen lassen können. Wir dürfen diesen Eindruck nicht zulassen. Eine Strafzahlung wäre das Mindeste. Für die Anlage, die mehrere Meter vom Baufenster abweicht, sollte geprüft werden, ob Stundendauer der Rotordrehungen reduziert werden muss.“