Kreis muss Kommunen entlasten

Der Bund übernimmt im Rahmen der Corona-Hilfen dauerhaft einen höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft. Demnach wird der Kreis Düren um über 12,1 Mio. € entlastet. Bisher hat sich der Kreis Düren nicht erklärt, ob und inwieweit er die Entlastung an die Städte und Gemeinde weitergibt.

Kosten der Unterkunft (KdU) sind die Kosten die für Wohnung, Heizung etc. entstehen. Empfänger von Sozialleistungen (ALG II, Sozialhilfe, Sozialgeld) können diese bei der Beantragung geltend machen. Der Staat übernimmt die Kosten in einem angemessenen Rahmen. Bisher hat der Bund 50 % dieser Ausgaben getragen, künftig übernimmt er 75 %.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Freien Demokraten Linnich und Kreistagskandidat Patrick L. Schunn:

„Der Kreis Düren ist Spitzenreiter bei der Erhebung der Kreisumlage. Hohe Kreisumlagen haben Steuererhöhungen in den Städten und Gemeinden zur Folge. Wie sonst soll die erdrückende Finanzlast getragen werden?

Die Entlastung des Kreises durch den Bund muss an die kreisangehörigen Gemeinden weitergereicht werden. Es kann nicht sein, dass der Kreis jede zusätzliche Belastung an die Kommunen weitergibt, sich aber bei Entlastungen in Schweigen hüllt.“