FlüAG-Reform: Kreis Düren muss seine Hausaufgaben erledigen
Das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände haben nach intensiven Verhandlungen eine Vereinbarung zur Neuordnung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) beschlossen. Das FlüAG regelt die Zuweisungen des Landes an die Städte und Gemeinden zur Unterbringung von geflüchteten Menschen. Vereinbart wurde eine Anhebung der Pauschalen, für künftige Geduldete werden Einmalpauschalen eingeführt. Zudem werden die Zahlungen für Bestandsgeduldete ausgeweitet.
„Ich begrüße die Vereinbarung zwischen Minister Dr. Joachim Stamp (FDP) und den kommunalen Spitzenverbänden. Dies ist ein wichtiges Signal für die Städte und Gemeinden und für die Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen. Dies zeigt, dass sich die NRW-Koalition von FDP und CDU für einen fairen Ausgleich mit den Kommunen einsetzt“, erklärt Stefan Lenzen, FDP-Landtagsabgeordneter für Düren sowie integrations- und flüchtlingspolitischer Sprecher seiner Fraktion.
Die FlüAG-Pauschale wird auf 10.500 Euro angehoben. Für künftige Geduldete erhalten die Städte und Gemeinden eine Einmalpauschale von 12.000 Euro, „das entspricht einer Verlängerung des Finanzierungszeitraums von drei auf etwa 14 Monate“. Für Bestandsgeduldete unterstützt das Land die Kommunen mit jeweils 175 Millionen Euro in 2021 und 2022. Für 2023 und 2024 sagt das Land bereits jetzt eine Unterstützung von jeweils 100 Millionen Euro zu.
„Das ist ein starkes Signal für die Städte und Gemeinden im Kreis Düren. Eine nachhaltige finanzielle Entlastung, die gerade in der aktuellen Zeit unseren Kommunen hilft“, führt Klaus Breuer, FDP-Fraktionsvorsitzender aus. „Der Kreis Düren muss darüber hinaus seine Hausaufgaben erledigen und seine Städte und Gemeinden bei den Kosten für Geduldete entlasten.“ Der stellv. Fraktionsvorsitzende und migrationspolitische Sprecher, Patrick L. Schunn, fordert, „dass der Kreis konsequenter die Erteilung eines Bleiberechts oder einer Ausbildungsduldung prüft und anwendet. Wir Freie Demokraten wollen Integration durch Leistung, wir müssen als Kreis dann auch Leistung ermöglichen und fördern. Wer für sich selbst sorgen darf, der entlastet nebenbei den Sozialhaushalt“. Gleichzeitig müsse der Kreis bei Kriminellen und etwaigen Gefährdern stärker Rückführungen durchführen. Das Land NRW will die Kommunen dabei noch intensiver und systematischer unterstützen.